PhiLIOsoph

23.03.2008

Kommentar: Rechtfertigung des Schlechten

Filed under: Kommentare,Philosophie — Robert @ 01:02:56

Vor einigen Wochen habe ich auf der tagesschau-Webseite ein Interview mit dem behinderten Schauspieler Peter Radtke, Mitglied des Deutschen Ethikrates, zum Thema Stammzellforschung gelesen.

Auf den wesentlichen Inhalt des Interviews möchte ich gar nicht eingehen, sondern auf das Ende des Interviews:

tagesschau.de: Der Philosoph Peter Sloterdijk nennt Behinderung und Erbkrankheiten einen Luxus, den sich unsere Gesellschaft nicht zwingend leisten muss.

Radtke: Provokant gesagt: Unsere Gesellschaft braucht Menschen mit einer Behinderung, um sich überhaupt vor Augen zu halten, was Menschsein überhaupt auszeichnet. In was für einer Gesellschaft würden wir leben, wenn wir keine Krankheiten, kein Leid mehr hätten? Dort, wo es nur noch Positives gibt, wo nur noch Licht ist und gar kein Schatten, da erkennt man das Licht gar nicht mehr.

Das Schlechte wird hier – wenn ich Radtke richtig verstanden habe – gerechtfertigt als Kontrast zum Guten. Wenn es das Schlechte nicht gäbe könnten wir das Gute nämlich nicht erkennen. Diese Argumentation hat aber einen groben Fehler:
Es kann nicht schlecht sein, wenn es das Schlechte nicht gibt, weil es dann ja gar nichts Schlechtes mehr gibt…

Kurz gesagt: Ich finde, dass die Rechtfertigung des Schlechten mit Radtkes Argumentat nicht möglich ist. Es klingt zwar intelligent und leuchtet ja auch irgendwo ein, aber ich bin einfach der Meinung, dass es niemanden stören würde, wenn es das Schlechte nicht gäbe. Niemand vermisst etwas, das er nicht kennt… “just my two cents”

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3 Kommentare »

  1. Selbst wenn man angeborene Behinderungen und Erbkrankheit verhindern könnte, so würden deswegen die später erworbenen Behinderungen doch nach wie vor vorkommen. Krankheit, Gebrechlichkeit, Mangel an Perfektion sind, davon bin ich überzeugt, ein Teil der menschlichen Existenz und werden es auch immer bleiben. Das schließt natürlich nicht aus, dass es immer das Ziel der Medizin sein muss, Leid zu verhindern – aber wo die Grenze ist, läßt sich mit einem einzigen philosophischen Handstreich sicher nicht lösen.

    Ein bisschen pervers hat das der Herr Sloterdijk schon ausgedrückt. Behinderung = Luxus? Ich denke eher, ein guter Umgang mit Behinderung und Krankheit ist ein “Luxus”, den sich unsere Gesellschaft sehr wohl leisten kann und es deshalb auch sollte. Aber ich schätze, er wollte halt auch mal wieder zitiert werden.

    Kommentar by Sabine — 15.04.2008 @ 15:59:59

  2. Eigentlich ging es ja nur um die Rechtfertigung des Schlechten, nicht um Behinderungen im Allgemeinen.

    Selbst wenn man angeborene Behinderungen und Erbkrankheit verhindern könnte, so würden deswegen die später erworbenen Behinderungen doch nach wie vor vorkommen.

    Aber die Medizin macht Fortschritte: Auch erworbene Behinderungen (z.B. Querschnittslähmung) werden zu immer größeren Teilen korrigierbar werden, davon bin ich fest überzeugt.

    Krankheit, Gebrechlichkeit, Mangel an Perfektion sind, davon bin ich überzeugt, ein Teil der menschlichen Existenz und werden es auch immer bleiben.

    Da bin ich derselben Meinung. Aber das schließt ja nicht die Korrektur von Behinderungen (ob angeboren oder erworben) aus.

    Das einzige an dem ganzen Thema, was mich momentan wirklich stutzig macht, ist die Argumentation des Verfassungsgerichtes gegen Inzest. Sinngemäß lautet die: Bei Inzucht werden mit großer Wahrscheinlichkeit (etwa 50%) behinderte Kinder geboren, deshalb muss Inzucht verboten werden. (Also weniger ein Verbot aus moralischen Gründen!)
    Offiziell wird das natürlich nicht direkt so gesagt. Stattdessen wird vor allem darauf verwiesen, dass Inzest-Kinder keine “echte” stabile Familie haben:

    “Die “lebenswichtige Funktion der Familie für die menschliche Gemeinschaft” werde “entscheidend gestört, wenn das vorausgesetzte Ordnungsgefüge ins Wanken gerät”, betonten die Richter.”

    Dann müssten sie aber Scheidungen erst Recht verbieten! Donnerwetter!

    “Zudem wies das Gericht auf die besondere Gefahr von Erbschäden hin, die bei Verbindungen zwischen Geschwistern noch gravierender sei als zwischen Vater und Tochter.”

    Demnach dürfte aber niemand, der eine schwere Erbkrankheit vererben kann, Kinder zeugen. Man müsste Behinderten ebenso die Fortpflanzung verbieten wie man sie Geschwistern o.ä. (untereinander) verbietet!

    Ich denke, da hat das Verfassungsgericht in Zukunft noch ein paar Wörtchen zu sprechen.

    MfG, Robert Nitsch

    Kommentar by Robert Nitsch — 15.04.2008 @ 18:45:25

  3. Nochmal zur “Rechtfertigung des Schlechten”:

    Ich glaube nicht, dass Herr Radtke versuchte das “Schlechte” zu rechtfertigen, sondern nur die Notwendigkeit des Kontrasts darzustellen, der bestehen muss, ob gewollt oder nicht, um das “Gute” überhaupt möglich zu machen, da man eine Wertung nur in Kontrasten zum Gegenteil definieren kann, da diese sonst sinnentleerte Begriffe wären.
    Oder so…

    Kommentar by Stephan R. — 06.07.2008 @ 04:03:30

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